Die Ausgangslage

Ein Bauträger hat zwei Grundstücke an der B1 östlich der Josef-Hoffmann-Gasse erworben. Die Gesamtfläche von rund 2.500m² darf gemäß Bebauungsplan zu 35% bebaut werden – es kann also ein rund 900m² großes Gebäude errichtet werden.

Von Seiten des Bauträgers durchaus verständlich, dass er auch noch den angrenzenden 300m² großen, im Besitz der Gemeinde befindlichen Grünstreifen kaufen möchte – dann ginge sich sogar ein 1000m² großes Gebäude aus!

Der 6m breite Grünstreifen mit Baumbestand, westlich eines viel genutzten Fußweges ist im Flächenwidmungsplan als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen.


Der sofortige Beginn der Verkaufsverhandlungen sollte nun per Beschluss vom Gemeinderat abgesegnet werden.

Abb.1: Gelber Bereich: verkaufte Baulandfläche; Rot eingefasster Bereich: Grüngürtel (Quelle: OpenStreetMap/Eigene Darstellung)

Abb.1: Gelber Bereich: verkaufte Baulandfläche; Rot eingefasster Bereich: Grüngürtel (Quelle: OpenStreetMap/Eigene Darstellung)

Wo ist das Problem?

Die Gemeinde hat letztes Jahr eine Bausperre erlassen und ein Raumplanungsbüro damit beauftragt, ein neues Entwicklungskonzept u.a. im Sinne effizienter Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten! Und es gibt städtebaulich und klimapolitisch relevante Gründe, im Rahmen der Überarbeitung über einen Erhalt des Grüngürtels (und Absicherung durch Rückwidmung in Grünland) nachzudenken.

Verkaufsverhandlungen würden vorzeitig Fakten schaffen obwohl mit einer Bebauung erst nach dem Ende der Bausperre (in 1-2 Jahren) begonnen werden könnte.

An der B1 wird laufend nachverdichtet – wo einst Einfamilienhäuser und schmucke Vorstadtvillen mit großen Gärten und altem Baumbestand waren entstehen großvolumige Wohnhausanlagen mit einem, vergleichsweise kleinen Anteil an nicht versiegelten Flächen.

Das ist grundsätzlich nicht verwerflich. Aus städtebaulicher und auch klimapolitischer Sicht ist es besser, Bereiche zu verdichten, die gut angebunden sind und zentral liegen, statt Siedlungen immer weiter ins Umland auszudehnen, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Aber es sind auch sensible Bereiche, wo die Gemeinde besonders gefordert ist, durch eine überlegte Raumplanung die bestmöglich Wohnqualität für alle Bewohner*innen und Nutzer*innen (ob Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Eltern mit Kindern, Senior*innen, Hundebesitzer*innen, etc.) zu schaffen.

Und damit sind wir beim Wert des gegenständlichen Grüngürtels:

Mit zunehmender Urbanisierung gewinnen vernetzte, gut erreichbare Grün- und Freiräume an Bedeutung: Der Grünstreifen zwischen B1 und Wienfluss ist u.a. Teil des Ökosystems Wienfluss (Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten), Frischluftschneise, schattiger Naherholungsraum, Teil der grünen Fuß- bzw. Radwegverbindung zur Haltestelle Purkersdorf-Sanatorium, verbessert das Mikroklima und prägt das Ortsbild.

Daher habe ich im Gemeinderat einen Ergänzungsantrag gestellt, der vorsieht, dass die Gemeinde Verkaufsverhandlungen erst aufnimmt, wenn die Ergebnisse der Überarbeitung des Örtliche Raumordnungsprogrammes vorliegen.

Mein Antrag wurde vorerst von SP und VP abgelehnt, schließlich lenkten Gemeinderäte der VP ein und es kam doch zu einem Kompromiss, der eine Überprüfung der Nutzung vorsieht.

Nun ist zu hoffen, dass der Erhalt des Grüngürtels mit seinen dauerhaften Vorteilen für die Umwelt und die Bewohner*innen höher eingestuft wird als der Verkaufswert, der das Budgetdefizit der Gemeinde momentan um einen kleinen Teil reduzieren würde!

Datum: 02/07/2021