Was sind Bäume und Grünstrukturen wert?

2024-11-03T00:43:26+01:00

Die Ausgangslage Ein Bauträger hat zwei Grundstücke an der B1 östlich der Josef-Hoffmann-Gasse erworben. Die Gesamtfläche von rund 2.500m² darf gemäß Bebauungsplan zu 35% bebaut werden – es kann also ein rund 900m² großes Gebäude errichtet werden. Von Seiten des Bauträgers durchaus verständlich, dass er auch noch den angrenzenden 300m² großen, im Besitz der Gemeinde befindlichen Grünstreifen kaufen möchte - dann ginge sich sogar ein 1000m² großes Gebäude aus! Der 6m breite Grünstreifen mit Baumbestand, westlich eines viel genutzten Fußweges ist im Flächenwidmungsplan als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen. Der sofortige Beginn der Verkaufsverhandlungen sollte nun per Beschluss vom Gemeinderat abgesegnet werden. weiterlesen >>