Gottfried Hufnagel
Herbert Keindl
Sabina Kellner
Susanne Klinser
Sonja Wunderli Purkersdorf, 26. Jänner 2022
1) ALLGEMEINE STELLUNGNAHME ZUM VERFAHRENSABLAUF
Bei der Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes wurde die Chance verpasst, ein umfassendes, mutiges und auf die akuten Probleme (insbesondere den Klimawandel) eingehendes Programm für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu entwickeln.
Zwar sind im Örtlichen Entwicklungskonzept und im Verkehrskonzept ambitionierte Leitsätze und Ideen enthalten, daraus wurden aber nur einzelne unmittelbare Maßnahmen oder konkrete Handlungsschritte mit klaren Umsetzungszeitpunkten abgeleitet.
GRÜNDE:
STELLUNGNAHME ZU ÄNDERUNGSPUNKTEN IM FLÄCHENWIDMUNGS– UND BEBAUUNGSPLAN
FWP – ÄP 7/ BBP – ÄP7:
Sagberg Gp → BW–2WE
Wir sprechen uns gegen die Umwidmung der gegenständlichen Parzelle aus.
Begründung:
Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist in diesem Bereich die „Schaffung von Aufenthaltsbereichen in den Ortskernen von Siedlungsgebieten abseits des Zentrums und der Hauptachsen“ vorgesehen. Gestaltet als Kommunikations–Platz in Kombination mit einer ÖV–Haltestelle (Postbus–Shuttle oder Ähnliches) würde die sehr zentral gelegene Fläche den Siedlungsbereich Sagberg aufwerten. Eine Chance, die durch die Umwidmung vergeben wird.
FWP – ÄP 11/BBP – ÄP11: Kellerwiese GP → BS–Sport– und Freizeiteinrichtungen
Wir sind gegen die Umwidmung und Festlegung von konkreten Bebauungsbestimmungen zum derzeitigen Zeitpunkt.
Begründung:
Grundsätzlich muss die Bereitstellung von Bereichen, die Jugendlichen vorbehalten sind, ein wesentliches Ziel sein, das wir klar unterstützen. Allerdings gibt es derzeit noch kein konkretes Projekt, auf das sich Widmung und die Bebauungsbestimmungen beziehen. Der gegenständliche Bereich weist sowohl günstige
(zentrumsnah, abseits dichter bebauter Bereich, ÖV–Anbindung) als auch weniger günstige Voraussetzungen (u.a. Lage an der B1 ohne geregelte Querungsmöglichkeit, sensibler Naturbereich, mögliches Konfliktpotential mit Spielplatz Kellerwiese) auf, die bei einer Projektentwicklung berücksichtigt werden müssen. Die Errichtung eines Gebäudes wurde in der Planungsgruppe nicht thematisiert – hier stellt sich u.a. die Frage, wer die Betreuung übernimmt.
Wir schlagen daher vor:
• Ausweisung der Fläche als „Mögliches Entwicklungsgebiet für Sport– und Freizeitaktivitäten“ im Örtlichen Entwicklungskonzept
• Erarbeitung eines konkreten Projektes unter Einbindung der Bevölkerung und insbesondere der Jugendlichen sowie der Ergebnisse der Jugendstudie.
• Erst bei Vorliegen eines konkret realisierbaren Projektes: darauf abgestimmte Umwidmung im Flächenwidmungsplan und Festlegen von Bebauungsbestimmungen
FWP – ÄP 28: Abgrenzung der Flächen BW–2 WE
Die Abgrenzung der Flächen für 2 WE ist nicht in allen Bereichen klar nachvollziehbar und hätte eingehender diskutiert werden müssen.
Zum Beispiel ist ein großer Teil der Wintergasse nicht gut an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen, die Erschließung über eine Sackgasse ist problematisch und bereits jetzt besteht akuter Parkplatzmangel. Kurzfristig sollte zumindest der östliche Bereich an der oberen Karlgasse auf 2WE beschränkt werden.
Neben den zuvor aufgelisteten Problemen grenzt der Bereich unmittelbar an den Wienerwald mit zahlreichen naturschutz–relevanten Festlegungen.
In Abstimmung mit dem westlich der Karlgasse gelegenen Areal sollte auch für diesen Bereich die Widmung BW–2WE festgelegt werden.
BBP – ÄP3 – Festlegung einer Freifläche
Zum Schutz des Grüngürtels sprechen wir uns nochmals entschieden für die Rückwidmung in „Grünland–Grüngürtel Siedlungsgliedernd“ aus. Außerdem sollte die Fläche im Eigentum der Gemeinde bleiben und attraktiver gestaltet werden (z.B. Sitzgelegenheit).
Begründung:
Wie bereits in unserer Stellungnahme im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 23.6.2021 ausführlich erläutert, sprechen viele Gründe für einen Erhalt und Schutz des Grüngürtels. Bezugnehmend auf die Leitsätze des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wollen wir einige Punkte nochmals herausstreichen:
Leitsatz 1 – Purkersdorf schätzt seinen Kleinstadtcharakter und steuert die weitere Siedlungsentwicklung restriktiv – d.h. die EW–Entwicklung soll so gut als möglich gedämmt werden (14.000 soll nicht erreicht werden).
Die Begründung im Erläuterungsbericht „Der Verkauf der Liegenschaft ermöglicht eine effizientere bauliche Ausnutzung dieses Bereiches“, klingt fast zynisch, wenn man bedenkt, dass der zu bebauende Grund eine Größe von 2.500m² hat und die Bebauungsbestimmungen ein 800–900m² großes Gebäude ermöglichen (mit dem Verkauf werden 1.000m² möglich). Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, Bauträgern eine möglichst effiziente und noch größere Bebauung zu ermöglichen, sondern eine lebenswerte Siedlungsentwicklung zu gewährleisten.
Leitsatz 2 – Purkersdorf nimmt eine Vorreiterrolle im Klimaschutz und der Klimawandelanpassung ein
Mit dem Verkauf einer öffentlichen Grünfläche mit Baumbestand tun wir das Gegenteil.
Leitsatz 5 – Purkersdorf verlagert aktiv den Verkehr auf nachhaltige Mobilitätsformen.
Der Weg ist eine wichtige Fußwegverbindung zur Haltestelle Purkersdorf–Sanatorium. Um möglichst viele Menschen zum Umsteigen zu bewegen, müssen die Rad– und Fußwegverbindungen so attraktiv wie möglich gestaltet sein (Schatten, Sitzgelegenheiten, attraktive Wegeführung, …). Benutzer*innen, die im Sommer von der heißen Wiener Straße kommen, sind froh, wenn sie auf den schattigen Weg einbiegen. Wieder ein Stück Fußweg, der mittelfristig unattraktiver gemacht wird.
Leitsatz 6 – Purkersdorf gestaltet öffentliche Freiräume als Lebens– und Aufenthaltsräume für alle –
Präzisiert: Quantitative Verbesserung in der Versorgung mit kleinen Stadtfreiräumen und Nachbarschaftsfreiräumen u.a. an den Hauptachsen.
An der dicht verbauten Wiener Straße (Hauptachse), in der auch in naher Zukunft eine weitere Verdichtung stattfinden wird, gibt es in diesem Bereich praktisch keine Grün– und Freiräume mehr, daher ist es im Sinne des obigen Leitsatzes völlig unverständlich, dass die einzige Grünverbindung
zum Wienfluss auf einen Baumstreifen reduziert werden soll!
BBP – ÄP 31 Forsthaus
Einspruch gegen die Verlegung der vorderen Baufluchtlinie im Bereich des Forsthauses.
Begründung:
Die durch die Verlegung der vorderen Baufluchtlinie mögliche Bebauung würde nicht nur die, im Bericht erwähnte, Einschränkung der Sichtachse auf die
Hubertuskapelle nach sich ziehen, sondern auch den Wegfall des vorhandenen, stark genutzten Fußweges bedeuten, der Teil des Europäischen Weitwanderweges E4 ist!
Der Weg stellt außerdem die direkte fußläufige Verbindung vom zentralen Kreuzungsbereich Robert Hohenwarter–Gasse/Deutschwaldstraße zum Naturpark–
Wanderweg dar. Da in diesem Bereich kein Gehsteig an der Deutschwaldstraße besteht, würde sich eine deutliche Verschlechterung der fußläufigen
Erschließung ergeben. Dass dieser Weg bereits seit Jahrzehnten als Weg genutzt wird, zeigen Ausschnitte aus alten Wanderkarten. So ist der Fußweg bereits auf einer Karte aus dem Jahr 1875 eingetragen (vergl. nebenstehende Abb.) oder auch im Wanderatlas Wienerwald, 1981 von Freytag & Berndt.
Insofern wäre zu überprüfen, ob nicht auch ein Wegerecht geltend gemacht werden kann. Nach unseren Recherchen ist von einem bestehenden Wegerecht
auszugehen – vergl. §7 NÖ Straßengesetz.
Wir schlagen daher vor:
Verhandlungen mit der Stadt Wien aufzunehmen, mit dem Ziel den Weg mit Wegerecht zu erhalten. Eine Verlegung der Baufluchtlinie bis 5m an den Weg, bzw. die begleitende Geländekante wäre möglich:
STELLUNGNAHME ZU BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN
Reduktion der erforderlichen Stellplatzanzahl in der Zentrumszone
Auch dieser Punkt wurde leider nicht mit der Planungsgruppe diskutiert und kann durchaus widersprüchliche Auswirkungen haben. Auf kleinen Grundstücken wird dadurch eine größere Bebauung ermöglicht, was nicht in allen Bereichen sinnvoll ist (vergl. Projekt Kaiser Josef–Straße, wo ein überproportional großes Wohnbauprojekt u.a. deshalb möglich wurde, weil die erforderliche Stellplatzanzahl unmittelbar davor reduziert worden war); außerdem wird mehr öffentlicher Raum in Anspruch genommen, insbesondere dann, wenn keine gute öffentliche Anbindung gegeben ist.
Eine Überarbeitung der Zentrumszone, hinsichtlich dieses Aspektes wäre im Rahmen der Überarbeitung sinnvoll und notwendig gewesen.
Beispiel Wintergasse:
Einige wenige Parzellen nördlich der Wintergasse fallen in die Zentrumszone und müssten auf jeden Fall herausgenommen werden. Die ÖV–Anbindung ist gerade in diesem Bereich nicht besonders gut, es besteht bereits jetzt akuter Parkplatzmangel und im gegenständlichen Bereich sind größere Bauprojekte geplant, welche die Situation verschärfen werden.
Datum: 26/01/2022