Die großflächige Fällung von alten Bäumen im Karlgraben im März hat viele Waldbesucher*innen entsetzt und wurde mit Unverständnis gesehen: Warum eine so große Fläche? Wie passt das zu den eigenen Zielen der ÖBf, wie lässt sich der Kahlschlag mit der Biodiversitätsstrategie 2030+ vereinbaren?

In den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der ÖBf heißt es:

Wir vermeiden große zusammenhängende Nutzungen und dadurch entstehende Kahlflächen.“

Quelle: https://www.bundesforste.at/die-bundesforste/nachhaltigkeit/waldbau.html

Brauchen wir den dichten, hohen Wald in Siedlungsnähe nicht dringend zur Erholung, als CO2 Speicher, als Wasserspeicher und zur Kühlung?

Waldbegehung

Zwei Vertreter*innen der ÖBf haben sich auf unsere Anfrage bereit erklärt, die Schlägerungsfläche und die Waldstrategie bei einer Begehung des Karlgrabens zu erklären, herzlichen Dank dafür!

Kurz: Die Fällung und auch die große Kahlschlagfläche war betriebswirtschaftlich begründet:

Einerseits war der alte Waldbestand „erntereif“ und andererseits war der zur Bringung des Holzes in der Steillage verwendete Seilkran nur bei einer großen Fläche rentabel.

Der Vorteil der Seilkran-Methode für den Waldboden: Weniger Schäden, weil keine schweren Maschinen den Boden zerstören, damit besserer Start für die Naturverjüngung (Wiederbewuchs durch Samen von Altbäumen).

Unser Kommentar dazu

Die ÖBf als Aktiengesellschaft gehört zu 100% dem Staat. Wir finden es falsch, dass der Businessplan der ÖBf die Bewirtschaftung bestimmt. Es wäre richtig, den Bedürfnissen der Bevölkerung bei der Waldbewirtschaftung im dichten Siedlungsgebiet oberste Priorität einzuräumen: Es sollen die alten Waldbestände zugunsten des Erholungs-, Speicher- und Kühlungseffekts erhalten bleiben.

Das Forstgesetz (§§ 6 u.a.) meint, dass die forstliche Raumplanung die Wohlfahrtswirkung (Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, Einfluss auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser) – und die Erholungswirkung gewährleisten soll, insbesondere in Gebieten mit Konzentration von Wohn- und Arbeitsstätten.

Diese Zielbestimmung hat in der Praxis keine Bedeutung.

Konsequenzen

Ich bin für ein Verbot von großflächigen Schlägerungen im Naherholungsgebiet um den Wald mit allen Vorteilen für das Leben dort zu erhalten.

Für Wälder in öffentlicher Hand wie die der ÖBf könnte das einfach ein Verzicht der Eigentümerin (Staat) auf budgetäre Einnahmen sein, ein besonderer Stakeholder-value, nämlich ein Wohlfühl-Gewinn für ihre Bürger*innen. Es soll keine Kernzone (Urwald) entstehen, sondern eine „Erholungszone“.

Ohne rechtliche Änderung geht das nicht.

Verzicht auf Schlägerung

Im Karlgraben (Richtung Osten) wurde von den ÖBf eine Waldparzelle festgelegt, die nicht geerntet werden wird. Dort stehen einige alte Eichen, Bäume wurden nur einzeln entnommen. Die Naturverjüngung (Neubewuchs aus den Samen) ist schon im Kommen.

Wichtiger Sicherheitshinweis

Nur Forststraßen und markierte Wanderwege werden von den Waldeigentümern (meist ÖBf bzw. Gemeinde Wien rund um Purkersdorf) betreut, um Gefahren durch fallende Bäume oder Äste möglichst zu vermeiden. Im Wald ist der Maßstab weniger streng als beispielsweise in einer Allee, nur grobe Fahrlässigkeit muss vermieden werden.

Im Wesentlichen gilt die Eigenverantwortung, z.B. keine Waldbesuche bei Sturm.

Datum: 13/07/2023