Aktualisierung 10.05.2023
Zwei Wochen nach der öffentlichen Expert*innenrunde (Denk-mal Purkersdorf), an der die regierenden Parteien und alle Vizebürgermeister teilnahmen, wurde in einer Sondergemeinderatssitzung am 10.05.2023 einstimmig eine zweijährige Bausperre für das Areal Hoffmannpark beschlossen.
Dieses Ergebnis ist dem Engagement vieler geschuldet. Wir werden genau darauf achten, dass die Zeit genutzt und der Prozess transparent und unter der Beteiligung aller Fraktionen, mit Expert*innen und dem Land NÖ gestaltet wird.
Aktualisierung 21.03.2023
Verständlicherweise viel Wirbel um die geplante Umwidmung beim Hoffmannpark, wir Grünen und Josef Baum waren übrigens die einzigen, die bei der Gemeinderatssitzung am 29.11.2022 gegen die Auflage gestimmt haben!
131 Stellungnahmen führten unter anderem dazu, dass der „Änderungspunkt 2, Wiener Straße 68 (Hoffmannpark)“ bei der letzten Gemeinderatssitzung am 21.03. von der Tagesordnung genommen und auf Juni 2023 verschoben wurde. Zudem beschloss der Gemeinderat einstimmig folgenden Ergänzungsantrag: „Bis Ende April möge eine rechtliche Prüfung der Möglichkeit der Erlassung einer Bausperre erfolgen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“ (https://www.purkersdorf.at/GR-Protokoll_2) Sowohl die rechtliche Prüfung einer Rückwidmung als auch die Möglichkeit eines kooperativen Planungsverfahrens stehen auf Anregung unserer Stadträtin DI Sabina Kellner im Raum.
Weitere Hintergrundinformationen zum Reinlesen und Reinören:
https://hallo-purkersdorf.blog/2023/03/19/live-talk-bauvorhaben-hoffmannpark/
Während der letzten Monate erkannten wir, dass vielen Purkersdorfer*innen – sowohl im Gemeinderat als auch in der Bevölkerung – die kulturgeschichtliche Bedeutung des Sanatoriums Purkersdorf und des Hoffmannparks nicht (mehr) bewusst ist. Wir nahmen das zum Anlass, um am Montag, 24. April 2023 die Veranstaltung „Denk-mal Purkersdorf“ auf die Beine zu stellen.
Das Abschlusswort hat Herbert Keindl mit einem Auszug seiner persönlichen Stellungnahme zur geplanten Änderung:
Änderungspunkt 2:
Wiener Straße 68, Umwidmung von BS–Pflegeheim Seniorenbetreuung in BKN–1,1–Generationenhaus
Aus folgenden Gründen sprechen wir uns gegen die gegenständliche Änderung aus:
1) Auch wenn wir die Einrichtung von Kindergartengruppen und einer Arztpraxis im gegenständlichen Bereich sehr begrüßen würden, sprechen wir uns derzeit gegen die Umwidmung aus, da nicht überprüft wurde, ob Purkersdorf aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft weitere Pflegeheim– bzw. Seniorenbetreuungseinrichtungen brauchen wird. Aufgrund der topographischen Lage im Wienerwald hat Purkersdorf absolut keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr und die Gemeinde muss umso sorgfältiger mit den bestehenden Bauland(–reserve–)flächen und Umwidmungen umgehen.
2) Wie ein Generationenhaus genau aussehen soll, wurde bisher noch nicht erläutert. Was ist der Unterschied zu einem „normalen“ freifinanzierten Wohnbau, in dem in der Regel auch mehrere Generationen zusammenleben und wie wird diese „alternative Form“ des Zusammenlebens auch für die Zukunft sichergestellt? Ein entsprechender Vertrag liegt bisher nicht vor.
3) Selbstverständlich ist es mehr als schade für Purkersdorf, dass durch die massive geschlossene Bebauung der Blick auf das denkmalgeschützte Sanatorium (ein „Wahrzeichen“ von Purkersdorf) von der Wiener Straße massiv eingeschränkt wird. Allerdings ist klar, dass eine bereits vor Jahren festgelegte Widmung nicht mehr (bzw. nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand) in Grünland rückgewidmet werden kann.
In diesem Zusammenhang ist jedoch die Vergrößerung des aktuell erlaubten Bauvolumens nicht nachvollziehbar:
Im Bericht wird erläutert, dass das Raum– und Funktionsprogramm des gegenständlichen Projektes 5.000 m² (auf einer Fläche von 5.017 m²) umfasst und daher gerade noch der im Bauland–Kerngebiet höchstzulässigen Geschoßflächenzahl von 1 entspricht.
Da somit für etwaige Adaptierungen in der Realisierung bzw. für die bedarfsgerechte Instandhaltung … keinerlei Spielraum mehr bestehen würde, ist die Ergänzung „für nachhaltige Bebauung“ und eine Erhöhung der Geschoßflächenzahl auf 1,1 (entspricht 5.518,7 m²) vorgesehen. Gleichzeitig soll die bebaubare Fläche im Garten–zugewandten Bereich durch Verlegung der hinteren Baufluchtlinien vergrößert werden.
Der obigen Argumentation können wir nicht folgen, da der Projektwerber sein ursprüngliches Projekt entsprechend kleiner planen könnte und somit den notwendigen Spielraum für Adaptierung und Instandhaltung im Rahmen der bestehenden Bebauungsbestimmungen hätte.
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Sanatorium Purkersdorf Parkverbauung: https://www.initiative-denkmalschutz.at/startseite/sanatorium-purkersdorf-parkverbauung-stellungnahme-zur-geplanten-umwidmung/
Änderungspunkt 3:
Tullnerbachstraße 52–58, Umwidmung von BB in BK/BB–emissionsarme Betriebe und BK, Änderung Bebauungsbestimmungen, Anbauverpflichtung,
vordere Baufluchtlinie, Freifläche (F°)
Aus folgenden Gründen sprechen wir uns gegen die gegenständliche Änderung aus:
1) Purkersdorf hat ausgesprochen wenige Betriebsgebiete und fast keine Betriebsgebiets–Reserveflächen. Wie bereits beim vorigen Punkt angesprochen, gibt es auch keine Möglichkeit in Zukunft neues Bauland zu widmen.
Im Erläuterungsbericht ist angeführt, dass nur ein geringer Flächenanteil für die betriebliche Nutzung, der weitaus größere Teil für ein Wohnprojekt vorgesehen ist. Insofern muss hinterfragt werden, ob es sinnvoll ist, eine bestehende Bauland–Betriebsgebietswidmung zu streichen und so die Möglichkeit für neue Betriebsansiedlungen weiter einzuschränken.
2) Die im Bericht angeführt „hohe Lagegunst“ ist für Wohnprojekte in folgenden Punkten nicht gegeben:
- Die öffentliche Anbindung mit dem Bus ist derzeit unzureichend (fehlende Abstimmung Bus–Bahn, stark eingeschränkte Verbindungen am Abend und am Wochenende).
- Die nächste Bahnhaltestelle ist fußläufig zu weit entfernt,
- gleichzeitig werden fehlende Parkplätze im öffentlichen Raum bereits jetzt kritisiert.
- Zentrale Einrichtungen sind fußläufig nicht erreichbar.
- Überschreitung des höchstzulässigen Dauerschallpegels durch hohes Verkehrsaufkommen auf der B44: Das ausgearbeitete „Lärmschutzprojekt“ stellt zwar sicher, dass die Lärmbelastung unter den höchstzulässigen Werten liegt, sie bleibt aber dennoch sehr hoch.
3) Bezüglich der – im Sinne des Lärmschutzprojektes – geplanten geschlossenen Bebauung an der B44 (Änderung der Bebauungsweise im Bebauungsplan von „o,k“ auf „g“, mit Anbauverpflichtung an der vorderen Baufluchtlinie) stellen wir fest, dass die massive geschlossene Bauweise entlang der Tullnerbachstraße nicht dem Charakter der umliegenden eher locker angeordneten Bebauung entspricht. Gegenüber befinden sich freistehende Einfamilienhäuser, westlich grenzt eine
Wohnhausanlage in offener Bauweise an.
Für beide Änderungspunkte gilt:
Im Zuge der gegenständlichen Änderung sollen zwei Bereiche mit einer Gesamtfläche von 10.639 m² in Bauland–Kerngebiet (auf einem Teilbereich BB im EG) umgewidmet werden (Änderungspunkte 2 und 3).
Die Neuwidmung von Wohnbauland (für freifinanzierten Wohnbau) im Ausmaß von rund 1 ha – nur wenige Monate nach Inkrafttreten des überarbeiteten Örtlichen Raumordnungsprogrammes – widerspricht dem neuen örtlichen Entwicklungskonzept, das u.a. eine restriktive Siedlungsentwicklung (… einen Wechsel der bisherigen Wachstums– hin zu einer Konsolidierungsstrategie bis 2035) zum Ziel hat.
Datum: 18/05/2023