Im Rahmen des e5-Programmes wurden die Energie-Förderungen der Gemeinde überarbeitet und im Gemeinderat, am 21.06.2022 neu beschlossen. Für folgende Maßnahmen können nun Förderungen bei der Gemeinde beantragt werden:
Grundsätzliche Überlegungen
Die letztgültigen Energieförderungen stammten aus dem Jahr 2011. Da sich die Rahmenbedingungen seither stark geändert haben und manche Angebote wenig bis nie in Anspruch genommen wurden, war eine Überarbeitung dringend notwendig. Oberstes Ziel von gemeindeeigenen Förderungen ist das Senken der CO2–Emissionen innerhalb der Gemeinde.
Folgende Kriterien wurden bei der Auswahl der förderbaren Maßnahmen und Erarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt:
Die Förderungen gelten rückwirkend ab 1.6.2022.
Anfang 2023 ist eine Evaluierung der Fördermaßnahmen vorgesehen.
Die genauen Förderrichtlinien mit weiteren Details (Fördervoraussetzungen, Förderwerber, etc.) finden Sie auf der Gemeinde-Homepage unter: https://www.purkersdorf.at/Buergerservice/Foerderungen
Für Fragen steht Ihnen auch Frau DI Dörflinger (Abt. Umwelt) gerne zur Verfügung: c.doerflinger@purkersdorf.at, Tel: 02231/63601/251
AKTION RAUS AUS ÖL UND GAS
Mit der Energie-und Umweltagentur NÖ (eNu) wurde Ende letzten Jahres vereinbart, dass sich Purkersdorf an der Aktion Raus aus Öl und Gas beteiligt.
Fahrspesen Energieberater
Die Stadtgemeinde hat beschlossen, die Fahrspesen für den Besuch eines Energieberaters (derzeit 40,- €) als Serviceleistung im Rahmen des e5-Programmes zu übernehmen. Derzeit gibt es bei der Vergabe von Vor-Ort-Terminen seitens der eNu Verzögerungen, bzw. werden Termine für den „Nur“-Heizungstausch nicht angeboten. Gemäß Auskunft der eNu kommen Energieberater aber nach wie vor für umfassendere Sanierungsvorhaben ins Haus. Daher wollen wir die Unterstützung fortsetzen und haben dies im Rahmen des letzten Gemeinderats beschlossen. Deckelung der Fördersumme: 800,- € (entspricht 20 Energieberatungen).

Datum: 06/09/2022