Im Rahmen des e5-Programmes wurden die Energie-Förderungen der Gemeinde überarbeitet und im Gemeinderat, am 21.06.2022 neu beschlossen. Für folgende Maßnahmen können nun Förderungen bei der Gemeinde beantragt werden:

  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

  • Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage)

  • nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile

Grundsätzliche Überlegungen

Die letztgültigen Energieförderungen stammten aus dem Jahr 2011. Da sich die Rahmenbedingungen seither stark geändert haben und manche Angebote wenig bis nie in Anspruch genommen wurden, war eine Überarbeitung dringend notwendig. Oberstes Ziel von gemeindeeigenen Förderungen ist das Senken der CO2–Emissionen innerhalb der Gemeinde.

Folgende Kriterien wurden bei der Auswahl der förderbaren Maßnahmen und Erarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt:

  • Gefördert werden Maßnahmen mit guter Kosten – Nutzen (CO2-Reduktion) – Relation

  • Um die Effizienz und Attraktivität zu erhöhen, wurde die Anzahl der geförderten Maßnahmen reduziert, dafür die jeweiligen Fördersummen höher angesetzt.

  • Die Förderrichtlinien wurden so festgelegt, dass die Förderansuchen einfach abgewickelt werden können und die Kriterien leicht überprüfbar sind, damit der Aufwand von Antragsteller und Verwaltung in einer sinnvollen und damit vertretbaren Relation zur Förderung steht.

Die Förderungen gelten rückwirkend ab 1.6.2022.

Anfang 2023 ist eine Evaluierung der Fördermaßnahmen vorgesehen.

  • Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

    a) Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung:

    Art und Höhe der Förderung: nicht rückzahlbarer Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten in Höhe von 300,- €. Voraussetzungen: mind. 4 m² Kollektorfläche, mind. 300 l Speicher

    b) Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung:

    Art und Höhe der Förderung: nicht rückzahlbarer Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten in Höhe von 400,- €. Voraussetzungen: mind. 15 m² Kollektorfläche, mind. 300 l Speicher

  • Förderung von Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage)

    Art und Höhe der Förderung: Investitionskostenzuschuss in der Höhe von € 200,-/kWp – förderbar ab mind. 1kWp bis max. 5kWp

  • Förderung für nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile

    a) Gedämmter Bauteil: oberste Geschoßdecke / Dachschräge

    Art und Höhe der Förderung: nicht rückzahlbarer Bargeldzuschuss zu den Anschaffungskosten der Dämmstoffe in der Höhe von 30 % bis zu einem Maximalbetrag von 250,- €. Falls nachhaltige Materialien laut den Anforderungen von Klimaaktiv (Liste bei der Gemeinde) verwendet werden, ist eine Förderung bis maximal 500,- € vorgesehen.

    b) Gedämmter Bauteil: Kellerdecke/erdberührter Fußboden

    Art und Höhe der Förderung: nicht rückzahlbarer Bargeldzuschuss zu den Anschaffungskosten in der Höhe von 30 % bis zu einem Maximalbetrag von 500,- €.

AKTION RAUS AUS ÖL UND GAS

Mit der Energie-und Umweltagentur NÖ (eNu) wurde Ende letzten Jahres vereinbart, dass sich Purkersdorf an der Aktion Raus aus Öl und Gas beteiligt.

Fahrspesen Energieberater

Die Stadtgemeinde hat beschlossen, die Fahrspesen für den Besuch eines Energieberaters (derzeit 40,- €) als Serviceleistung im Rahmen des e5-Programmes zu übernehmen. Derzeit gibt es bei der Vergabe von Vor-Ort-Terminen seitens der eNu Verzögerungen, bzw. werden Termine für den „Nur“-Heizungstausch nicht angeboten. Gemäß Auskunft der eNu kommen Energieberater aber nach wie vor für umfassendere Sanierungsvorhaben ins Haus. Daher wollen wir die Unterstützung fortsetzen und haben dies im Rahmen des letzten Gemeinderats beschlossen. Deckelung der Fördersumme: 800,- € (entspricht 20 Energieberatungen).

Datum: 06/09/2022